Segen zu zweit
Wir freuen uns mit Ihnen, dass Sie einander gefunden haben und sich da Ja-Wort in einer unserer Kirchen sagen möchten! Die kirchliche Trauung ist nach evangelischem Verständnis ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung und setzt deshalb die standesamtliche Heirat voraus (von hetero- oder homosexuellen Paaren). Neben Ihr Ja-Wort dort, tritt dann im Traugottesdienst die Zusage Gottes, Sie mit seinem Segen auf Ihrem gemeinsamen Lebensweg zu begleiten.
Voraussetzung für eine kirchliche Trauung ist, dass mindestens ein*e Partner*in Mitglied der evangelischen Kirche ist. Der*Die andere Partner*in sollte Mitglied einer ACK-Kirche (siehe rechts) sein. Wenn einer der Partner*innen keiner christlichen Kirche angehört, ist dennoch eine kirchliche Trauung möglich, allerdings muss dann gemeinsam überlegt werden, wie der Gottesdienst im Einzelnen gestaltet werden soll, damit der*die nichtchristliche Partner*in nicht vereinnahmt wird.
Wenn ein*e Partner*in aus der evangelischen Kirche stammt, der*die andere aus der katholischen, kann entweder eine evangelische Trauung oder eine katholische Trauung durchgeführt werden. In beiden Fällen kann ein*e Geistliche*r der jeweils anderen Kirche beteiligt werden.